Energieausweis für nur 50.-€ (inkl. Mwst)

der Bundesrat hat am 8. Juni 2007 der neuen Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt.  Danach kann man für eine Übergangszeit für alle Gebäude (außer Neubau) zwischen dem    Verbrauchsorientierten Energieausweis und dem bedarfsorientierten Energiepass wählen.  Nutzen Sie diese Wahlfreiheit in der Übergangszeit, lassen Sie sich den verbrauchsorientierten Energieausweis  für Ihr Gebäude ausstellen. Mit Kosten von € 50.- (inkl. Mwst) hat der verbrauchsorientierte Energieausweis gegenüber  dem bedarfsorientierten Energiepass einen großen Preisvorteil.
 Der Energiepass und Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

 Formular herunterladen, ausfüllen und an  info@harzer-energieberatung.de schicken.

 Der Energieausweis wird Ihnen mit der Post zugesand.

( Das Formular steht Ihnen in Kürze zum Download bereit. )

EnEV 2007 tritt zum 01.10.2007 in Kraft

Nach Ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 26.07.2007 tritt die EnEV 2007 zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Der Energieausweis für Bestandsgebäude wird damit ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.

Das Bundeskabinett hat zuvor am 27.06.2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und die EnEV 2007 beschlossen.

Die wesentlichen Maßgaben sind:

  • Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen. 
     
  • Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen.
    Allerdings ist es bis zum 01.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen


Energieausweis nach EU-Gebäuderichtlinie

Mit dem Energiepass werden die Chancen eines optimierten Energiebedarfs für jeden erkennbar. Markttransparenz auf dem Immobiliensektor und Motivation, energierelevante Sanierungen im Gebäudebestand vorzunehmen, werden gefördert.

Der derzeitige DENA-Energiepass wird auf freiwilliger Basis ausgestellt, bis der zukünftige Energieausweis 2008 verpflichtend wird. Bereits vorher ausgestellte Pässe haben ebenfalls 10 Jahre Gültigkeit und werden gleich berechtigt anerkannt.

Ab 2008 werden Gebäudeeigentümer verpflichtet, Miet- oder Kaufinteressenten bei Neuvermietung bzw. bei Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Die genauen Regelungen werden in der EnEV 2007 veröffentlicht.

Damit wurde erstmals in Deutschland eine Möglichkeit geschaffen, Energieverbräuche von Häusern ähnlich wie bei Autos vergleichend zu bewerten. Der Energieausweis ermöglicht es Gebäudeeigentümern die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen.

Die Ausstellung des zehnseitigen Dokumentes beinhaltet:

  • Vor-Ort-Termin zur Datenaufnahme
  • Erfassung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Die primärenergetische Einstufung Ihres Gebäudes anhand einer Farbskala
  • Ein bis zwei Modernisierungstipps mit zugehöriger Einsparung
  • Endenergiebedarf und tatsächlicher Verbrauch der letzten Jahre
  • Übergabetermin mit Darlegung der Ergebnisse

Die Kosten des Energieausweises richten sich danach wie komplex das Gebäude ist und wie detailliert die erforderlichen Daten vorhanden sind. Dabei spielt auch die Qualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Bauunterlagen eine wichtige Rolle. Die Bewertung von Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich aufwendiger als die von Ein- und Zweifamilienhäusern. Es entstehen Kosten ab ca. 150 €.

Kosten eines Energieausweises für Nichtwohngebäude können wegen der Einbeziehung von Beleuchtung und Klimatisierung und des damit erhöhten Arbeitsaufwandes nicht pauschal angegeben werden.

Vor Erstellung eines Energieausweises empfiehlt es sich, eine Vor-Ort-Energieberatung erstellen zu lassen. Sie erhalten damit gleichzeitig ausführliche Sanierungsvorschläge zur Beseitigung eventuell vorhandener energetischer Schwachstellen.