Förderung

In unserer Kurzübersicht informieren wir Sie über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme für:

Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind dabei:

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank)
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Eine individuelle Auswertung in Frage kommender staatlicher und regionaler Förderprogramme bietet die Fördermittel-Datenbank "Förderkompass Energie".

Allgemeines zur Förderung

Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen.

Beachten Sie besonders:

  • wer Anträge für das Förderprogramm stellen darf,
  • was genau gefördert wird,
  • die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen oder Zuschüssen,
  • die Konditionen der Förderung (bei Krediten z. B. Laufzeit, Zinssätze, Tilgung, Sicherheiten),
  • die Auszahlbedingungen
  • den aktuellen Stand der noch verfügbaren Fördermittel (siehe z. B. Förderampel des BAFA)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) bietet für Neubauvorhaben oder die Altbausanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.

Informationshotline der KfW: 01801-33 55 77 (Ortstarif)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer umfassenden Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom BAFA anerkannter "Vor-Ort-Berater" stellen.

  • Ansprechpartner beim BAFA: Referat 411, Tel: 06196-908-400 (weitere Nummern siehe Link)


Zudem wird vom BAFA die Installation von Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen bezuschusst.

  • Ansprechpartner beim BAFA: Referate 434/435/436, Tel: 06196-908- 625

Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)

Eine Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien erfolgt auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Gesetz verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien.

Ausführliche Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums, Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger.

Übersicht über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme

Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten bundesweiten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor.

Altbausanierung Wohngebäude:

KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm

  • Förderung von umfassender energetischer Modernisierung
  • zinsgünstiges Darlehen von max. 50.000 €/Wohneinheit
  • Zuschüsse bei Erreichung des EnEV-Neubaustandards oder bei Durchführung von Maßnahmenpaketen möglich.

KfW: Wohnraum Modernisieren (ÖKO-PLUS)

  • Förderung einzelner energetischer Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Heizungs-, Fensteraustausch; Wärmedämmung)
  • zinsgünstiges Darlehen von max. 50.000 €/Wohneinheit

BAFA-Vor-Ort-Beratung

  • Förderung einer umfassenden Energiesparberatung
  • Zuschuss von z.Zt. 175 - 250 €/Gebäude
Energieeffizienter Neubau (Wohngebäude)

KfW: Ökologisches Bauen

  • Förderung des Neubaus von besonders energiesparenden Gebäuden
  • zinsgünstiges Darlehen von max. 50.000 €/Wohneinheit
Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden

KfW-Kommunalkredit - Energetische Gebäudesanierung

Förderung von energetischen Maßnahmen an folgenden kommunalen Einrichtungen, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind:

  • Schulen des ersten Bildungsweges,
  • Schulsporthallen,
  • Kindertagesstätten sowie
  • Gebäude, der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden

Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen mit bis zu 70 bzw. 100 % der Investitionskosten (max. 200 bis 300 € / m² NGF)

Eine höhere Förderung ist im Rahmen des dena-Modellprojekts Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen möglich.

 

Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung

Förderung der Energetischen Sanierung von Gebäuden von allen gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind:

  • Schulen des ersten Bildungsweges,
  • Schulsporthallen,
  • Kindertagesstätten sowie
  • Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen nach § 2 Nr. 1 EnEV genutzt werden

Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen mit bis zu 100 % der Investitionskosten (max. 200 bis 300 € / m² NGF).

Eine höhere Förderung ist im Rahmen des dena-Modellprojekts Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen möglich.

Einsatz erneuerbarer Energie in Gebäuden

Solarwärme:

BAFA-Erneuerbare Energien

  • Förderung der Installation von Solarkollektoren
  • 40,- bis 107,- Euro/qm (Stand: August 2007)

Biomasse:

BAFA-Erneuerbare Energien

  • Förderung der Installaton von Biomasseanlagen (z.B. Holzpelletheizung)
  • 24,- Euro/kW bzw. 500,- bis 700,- Euro/Anlage

Stromerzeugung durch regenerative Energien:

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

  • Förderung der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien
  • Festgelegte Mindestvergütungssätze in Abhängigkeit von der Art der Erzeugung, z. B. 37,96 bis 54,21 Cent pro kWh für Photovoltaik (2007)
  • Tabelle des Bundesumweltministeriums zur aktuellen Einspeisevergütung