In unserer Kurzübersicht informieren wir Sie über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme für:
Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind dabei:
Eine individuelle Auswertung in Frage kommender staatlicher und regionaler Förderprogramme bietet die Fördermittel-Datenbank "Förderkompass Energie".
Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen.
Beachten Sie besonders:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) bietet für Neubauvorhaben oder die Altbausanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.
Informationshotline der KfW: 01801-33 55 77 (Ortstarif)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer umfassenden Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom BAFA anerkannter "Vor-Ort-Berater" stellen.
Zudem wird vom BAFA die Installation von Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen bezuschusst.
Eine Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien erfolgt auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Gesetz verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien.
Ausführliche Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums, Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger.
Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten bundesweiten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor.
KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm
KfW: Wohnraum Modernisieren (ÖKO-PLUS)
KfW-Kommunalkredit - Energetische Gebäudesanierung
Förderung von energetischen Maßnahmen an folgenden kommunalen Einrichtungen, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind:
Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen mit bis zu 70 bzw. 100 % der Investitionskosten (max. 200 bis 300 € / m² NGF)
Eine höhere Förderung ist im Rahmen des dena-Modellprojekts Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen möglich.
Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung
Förderung der Energetischen Sanierung von Gebäuden von allen gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind:
Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen mit bis zu 100 % der Investitionskosten (max. 200 bis 300 € / m² NGF).
Eine höhere Förderung ist im Rahmen des dena-Modellprojekts Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen möglich.
Solarwärme:
Biomasse:
Stromerzeugung durch regenerative Energien:
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)